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Fairpay

Einen guten Arbeitgeber erkennt man am FAIRYPAY-Siegel! 

Viele Jobsuchende wollen sich ein genaues Bild von ihrem künftigen Arbeitgeber machen. Unser bekanntes Arbeitgebersiegel sticht potentiellen Bewerben sofort positiv ins Auge und schafft Vertrauen. Eine Umfrage hat ergeben, dass sich 7 von 10 Bewerbern eher bei Unternehmen bewerben würden, die mit dem FAIRPAY-Siegel ausgezeichnet sind.

Das Qualitäts- und Marketingsiegel „FAIRPAY– fairer Lohn“ steht für eine faire und nachhaltige Personal- und Lohnpolitik.  Und das nicht nur in der Zeitarbeit, sondern in allen Branchen. Mit dem Fairpay-Siegel ausgezeichnete Unternehmen zeigen motivierten Bewerbern, dass sie geschätzt werden und herzlich willkommen sind. Vergeben wird das Siegel von JOBWOCHE, Norddeutschlands großer Arbeitsmarkt- und Weiterbildungszeitung.

Unternehmen, die mit dem FAIRPAY-Siegel ausgezeichnet sind, signalisieren ihren Kunden und Mitarbeitern auf den ersten Blick, dass sie sich für eine faire, soziale und nachhaltige Personalpolitik einsetzen. Dazu zählen:

  • eine faire Vergütung (min. eine tarifliche Bezahlung oder einen Stundenlohn, der deutlich über dem Mindestlohn liegt)
  • Unterstützung der Weiterbildung
  • familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
  • Selbe Wertschätzung/Anerkennung gegenüber Teilzeitkräften und/oder Minijobbern, wie gegenüber von Vollzeitkräften

Hier finden Sie unseren aktuellen Fairpay-Flyer

Was für viele Arbeitnehmer auf den ersten Blick selbstverständlich erscheint, ist für rd. 2,4 Millionen Deutsche leider noch ganz weit weg von der Realität. Gerade Minijobber oder auch geringfügig Beschäftigte verdienen vielfach weniger als den Mindestlohn, erhalten keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bekommen beispielsweise auch keine Überstunden vergütet.

Darum lohnt sich bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz auch der Blick auf das FAIRPAY-Siegel von JOBWOCHE. Freie Stellen eines FAIRPAY-Partners in Ihrer Region, finden Sie auch in unserem großen Stellenmarkt.

Copyright: Das FAIRPAY-Siegel ins einer abgebildeten Form ist eine geschützte Marke (Deutsches Patent- & Markenamt Nr. 30 2013 061 053).